Rechtsprechung
BayObLG, 15.12.1998 - 3Z BR 272/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Frist zur Geltendmachung der Aufwandsentschädigung eines Betreuers; Zulässigkeit der weiteren Beschwerde bei Streitigkeiten über die Aufwandsentschädigung eines Betreuers; Zeitpunkt des Erlöschens von Aufwandsentschädigungsansprüchen
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Weitere Beschwerde zur Klärung des Fristablaufs, Fristbeginn
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZSEG § 15 Abs. 2, § 16 Abs. 2
Weitere Beschwerde bei Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kulmbach - XVII 261/92
- LG Bayreuth, 26.08.1998 - 4 T 144/98
- BayObLG, 15.12.1998 - 3Z BR 272/98
- BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 741
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (16)
- BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96
Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung …
Auszug aus BayObLG, 15.12.1998 - 3Z BR 272/98
Dieser Ausschluß greift nach dem Sinn der in § 16 Abs. 2 ZSEG getroffenen Regelung dann nicht ein, wenn die weitere Beschwerde nicht eine Abänderung des im Festsetzungsverfahren zuerkannten Betrages zum Ziel hat, sondern die Feststellung begehrt wird, daß eine Inanspruchnahme der Staatskasse nicht - in Betracht kommt (BGH BtPrax 1997, 29 ; BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BayObLGZ 1995, 212). - BayObLG, 30.07.1997 - 3Z BR 205/97
Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers auch bei rückläufigen Betreuungszahlen
Auszug aus BayObLG, 15.12.1998 - 3Z BR 272/98
Das Landgericht hat - von seinem Standpunkt aus zu Recht - nicht geklärt, ob der Betreuer Berufsbetreuer ist, es hat diese Überprüfung nunmehr nachzuholen (zur Berufsbetreuereigenschaft vgl. BayObLGZ 1997, 243/245; BayObLG BtPrax 1996, 151 /152 sowie Beschluß vom 12.8.1998 - 3Z BR 83/98). - BGH, 19.06.1996 - XII ZB 89/96
Entscheidungskompetenz bei weiterer Beschwerde gegen die Verwerfung einer …
Auszug aus BayObLG, 15.12.1998 - 3Z BR 272/98
Der Rechtsfehler der Kammer führt zur Aufhebung der Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht, da noch weitere Ermittlungen erforderlich sind (vgl. BGH NJW 1996, 2581 ; BayObLG NJW-RR 1998, 294 /295).
- BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97
Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach …
Auszug aus BayObLG, 15.12.1998 - 3Z BR 272/98
Der Rechtsfehler der Kammer führt zur Aufhebung der Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht, da noch weitere Ermittlungen erforderlich sind (vgl. BGH NJW 1996, 2581 ; BayObLG NJW-RR 1998, 294 /295). - BayObLG, 10.04.1996 - 3Z BR 56/96
Aus dem Nachlass eines Betreuten zu erstattende Vergütung; Angemessene Vergütung …
Auszug aus BayObLG, 15.12.1998 - 3Z BR 272/98
Das Landgericht hat - von seinem Standpunkt aus zu Recht - nicht geklärt, ob der Betreuer Berufsbetreuer ist, es hat diese Überprüfung nunmehr nachzuholen (zur Berufsbetreuereigenschaft vgl. BayObLGZ 1997, 243/245; BayObLG BtPrax 1996, 151 /152 sowie Beschluß vom 12.8.1998 - 3Z BR 83/98). - BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95
Weitere Beschwerde im Verfahren der Festsetzung der Aufwandsentschädigung, wenn …
Auszug aus BayObLG, 15.12.1998 - 3Z BR 272/98
Dieser Ausschluß greift nach dem Sinn der in § 16 Abs. 2 ZSEG getroffenen Regelung dann nicht ein, wenn die weitere Beschwerde nicht eine Abänderung des im Festsetzungsverfahren zuerkannten Betrages zum Ziel hat, sondern die Feststellung begehrt wird, daß eine Inanspruchnahme der Staatskasse nicht - in Betracht kommt (BGH BtPrax 1997, 29 ; BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BayObLGZ 1995, 212). - BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 83/98
Bewilligung einer Vergütung aus der Staatskasse für einen als Berufsbetreuer …
Auszug aus BayObLG, 15.12.1998 - 3Z BR 272/98
Das Landgericht hat - von seinem Standpunkt aus zu Recht - nicht geklärt, ob der Betreuer Berufsbetreuer ist, es hat diese Überprüfung nunmehr nachzuholen (zur Berufsbetreuereigenschaft vgl. BayObLGZ 1997, 243/245; BayObLG BtPrax 1996, 151 /152 sowie Beschluß vom 12.8.1998 - 3Z BR 83/98). - BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 183/92
Weitere Beschwerde; Entscheidung; Landgericht; Verfahrenspfleger; Rechtsanwalt; …
Auszug aus BayObLG, 15.12.1998 - 3Z BR 272/98
Nach § 16 ZSEG ist gegen den gerichtlichen Beschluß im Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde eröffnet; eine weitere Beschwerde ist ausgeschlossen (BayObLGZ 1993, 123/125;' BayObLG Rpfleger 1984, 270; KG Rpfleger 1973, 357; OLG Celle FamRZ 1991, 604 (LS); OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1173 ; OLG Oldenburg Nds.… - OLG Düsseldorf, 07.03.1996 - 25 Wx 93/95
Auszug aus BayObLG, 15.12.1998 - 3Z BR 272/98
Nach § 16 ZSEG ist gegen den gerichtlichen Beschluß im Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde eröffnet; eine weitere Beschwerde ist ausgeschlossen (BayObLGZ 1993, 123/125;' BayObLG Rpfleger 1984, 270; KG Rpfleger 1973, 357; OLG Celle FamRZ 1991, 604 (LS); OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1173 ; OLG Oldenburg Nds.… - OLG Karlsruhe, 24.11.1997 - 11 Wx 22/97
Anspruch auf Aufwandsentschädigung vor der Bestellung eines Betreuers; …
Auszug aus BayObLG, 15.12.1998 - 3Z BR 272/98
Der Senat schließt sich damit unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (z.B. Beschlüsse vom 13.12.1995 - 3Z BR 336/95 - und 24.10.1997 - 3Z BR 418/97- nicht veröffentlicht) der Auffassung des OLG Karlsruhe (FamRZ 1998, 1056 ) an. - LG Trier, 15.05.1998 - 5 T 47/98
- LG Frankenthal, 04.06.1998 - 1 T 78/98
- BayObLG, 04.04.1984 - 3 Z 51/84
- OLG Celle, 14.11.1990 - 18 W 11/90
- BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 336/95
- BayObLG, 24.10.1997 - 3Z BR 418/97
- OLG Stuttgart, 14.01.2000 - 8 W 374/99
Sofortige Beschwerde gegen Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters
Für diese Vergütungen ist - ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen und Festsetzungsverfahren - eine Gleichsetzung mit Prozesskosten wohl nicht ernsthaft vertreten worden und selbst vor Erlass des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes und auch des Betreuungsgesetzes war es nicht zweifelhaft, dass der Weg in die 3. Instanz nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. auch BGHZ 133, 337 = NJW 1997, 58 ; BayObLG FamRZ 1999, 741 bzgl. Betreuervergütung aus der Staatskasse und ZSEG ). - BayObLG, 29.06.2000 - 3Z BR 51/00
Verjährung des Vergütungsanspruchs eines Betreuers
Nach dieser Vorschrift sind die Ansprüche nicht erloschen, da die dort bestimmte Frist erst mit der Beendigung des Amtes des Betreuers beginnt (BayObLG,FamRZ 1997, 580 ; 1999, 741; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1056 ; OLG Hamm Rpfleger 1999, 180 ). - OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 183/99
Betreuungsgebühr
Denn die gem. §§ 1836 a S. 4, 1835 Abs. 4 BGB a.F., 15 Abs. 2 ZSEG zu beachtende 3-Monats-Frist beginnt erst nach Beendigung des Betreueramts zu laufen, so dass sie für den vorliegenden Fall der noch bestehenden Betreuerbestellung keine Rolle spielt ( vgl. BayObLG, FamRZ 99, 741; OLG Karlsruhe, FamRZ 98, 1056 je m.w.N.). - OLG Dresden, 27.07.1999 - 15 W 1114/99
Verjährung; Betreuung; Vormundschaft; Betreuung; Sofortige Beschwerde
Mit der Bekanntgabe der Beendigung des Betreueramts begann somit die Frist des § 15 Abs. 2 ZSEG zu laufen (vgl. BayOLG FamRZ 1999, 741). - OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 188/99 Demgemäß ist § 15 Abs. 2 ZuSEG auf den Aufwendungsersatz eines Betreuers aus der Staatskasse entsprechend anwendbar, dh der Anspruch auf Aufwendungsersatz gegen die Staatskasse erlischt, wenn er nicht gemäß § 15 Abs. 2 ZuSEG binnen dreier Monate nach Beendigung "der Zuziehung" des Betreuers, also nach Beendigung des Betreueramtes geltend gemacht wird (so auch OLG Karlsruhe FamRZ 98, 1o56 = NJW-RR 98, 13o4; BayObLG NJW-FER 2ooo, 1o und FamRZ 99, 741 = NJW-FER 99, 153 mwN; LG Koblenz JB 95, 381; LG Lüneburg FamRZ 97, 451; LG Stuttgart Rpfleger 96, 158).